Beschlussvorschlag zur Bundestagsnominierung

im Wahlkreis Waldshut

Die Vorstände der Kreisverbände Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald von Bündnis 90/Die Grünen einigen sich auf folgendes Vorgehen zur Nominierung eines*er Bundestagskandidaten*in im Wahlkreis Waldshut:

Auch wenn eine Präsenzveranstaltung zur Nominierung aktuell von der Rechtslage erlaubt ist, ist daran momentan inmitten einer Pandemie und im deutschlandweit verhängten Lockdown mit sehr hohen Covid19-Zahlen nicht zu denken.

Deshalb planen die beiden Vorstände, den bei einer Nominierung abstimmungsberechtigten Mitgliedern im Rahmen einer Online-Veranstaltung die Möglichkeit zu geben, ein Votum für eine*n Bewerber*in auf die Direktkandidatur abzugeben. Dieses Votum stellt keine Nominierung dar und ist nicht rechtsverbindlich, sondern soll ein Stimmungsbild zeigen. Als Termin ist der 27. Februar 2021 mit Beginn um 17 Uhr angesetzt.

Bewerber*innen werden gebeten, bis zum 13.02.2021 eine schriftliche Bewerbung bei den Kreisgeschäftsstellen Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald einzureichen, die anschließend den Mitgliedern zugesendet und auf die Homepages der Kreisverbände gestellt wird. Die Bewerber*innen werden ebenfalls bis zum 13.02.2021 die Möglichkeit bekommen, vorab ein maximal 7 Minuten langes Bewerbungsvideo einzureichen, z. B. über https://wetransfer.com/. Dieses wird den Mitgliedern in der Grünen Wolke zur Verfügung gestellt. Die Videos werden bei der digitalen Votenvergabe eingespielt. Fragen an die Bewerber*innen können schriftlich bei den Kreisgeschäftsstellen eingereicht werden. Die Antworten werden in der Grünen Wolke mitgliederöffentlich zur Verfügung gestellt.

Alle Stimmberechtigten brauchen für die Votenvergabe ihre Zugangsdaten zum Grünen Netz, über das abgestimmt werden wird. Diese können, falls nicht mehr zur Hand, bei der Bundesgeschäftsstelle beantragt werden, z. B. per Mail an netz@gruene.de. Um zu testen, ob die digitale Abstimmung bei den Mitgliedern funktioniert, ist eine Testabstimmung am 20. Februar 21 um 17 Uhr geplant. Sobald es die Pandemie zulässt und vor der Frist für die Einreichung des Wahlvorschlags planen die Vorstände, eine Nominierung abzuhalten.

Sofern die Koalition digitale Nominierungsveranstaltungen ermöglicht, zeigen sich die Vorstände offen gegenüber dem Format einer digitalen Abstimmung mit anschließender Bestätigung in Brief- oder Urnenwahl.